Zweigleisiger Ausbau Thielenbruch
Um den Takt der stark frequentierten S 11 von 20 auf 10 Minuten zu verdichten und das heutige frühzeitige Wenden der Züge in Köln-Dellbrück zu verhindern, ist ein zweigleisiger Ausbau zwischen Köln-Dellbrück und Bergisch Gladbach notwendig, der schon einmal bestand. Beim Ausbau der Trasse muss der Eingriff in das angrenzende Naturschutzgebiet Thielenbruch möglichst gering gehalten werden. Insbesondere das Kalkflachmoor nördlich des Bahndamms gilt als schützenswert. Die Ingenieure planen das zweite Gleis deshalb südlich des heutigen Bestandsgleises. Da der bestehende Gleisaufbau nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht, muss der Bahndamm etwas erhöht und verbreitert werden. Dabei versuchen die Planer einen Eingriff in den Wasserhaushalt des Naturschutzgebiets zu vermeiden.
Um die beste Lösung zu erarbeiten, findet eine frühzeitige Abstimmung in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit den örtlichen Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden statt.
Haben Sie zu diesem Streckenabschnitt weitere Ideen oder Hinweise, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten?
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Kommentare
am 28. Mär. 2018
um 15:27 Uhr 1 Stimme
Antwort der Planer*innen
Liebe*r Dragmri,
wir haben auf Ihre Fragen auch eine ausführliche Antwort der Planer*innen erhalten:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Bis in die 1940-er Jahre war die Strecke zweigleisig ausgebaut. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde sie mit nur einem Gleis erneuert.
Das Thema Schallschutz ist beim Ausbau der S-Bahn im Knoten Köln von zentraler Bedeutung. Es gilt sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Im Zuge der Vorplanung ermitteln deshalb Schallgutachter die zu erwartende Lärmbelastung, die mit dem Ausbau der Strecke einhergeht.
Danach schlagen sie notwendige und sinnvolle Schutzmaßnahmen vor. Diese Gutachten liegen für die S 11 noch nicht vor. Das Schallgutachten wird Teil der Genehmigungsunterlagen und kann von jedem Bürger eingesehen werden. Final entscheidet auch hier die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), über die tatsächliche Umsetzung.
Die Infomessen sind eine gute Gelegenheit, um mit den Planern einen Blick auf die Gegebenheiten in der Paffrather Straße zu werfen. Kommen Sie gerne vorbei und sprechen Sie uns an.
Freundliche Grüße
Lukas Worgull (Moderation)
am 28. Mär. 2018
um 12:44 Uhr 1 Stimme
Antwort auf Ihren Kommentar
Liebe*r Dragmri,
haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. , wer Schallschutz bekommt? Grundsätzlich sieht das Bundesimmissionsschutzgesetz vor, dass bei Neu- und Ausbaumaßnahmen die gültigen Grenzwerte für Immissionen einzuhalten sind. Insofern beziehen sich Schallschutzmaßnahmen auf die Streckenabschnitte, an denen gebaut wird. Voraussetzung ist, dass der Verkehrsweg wesentlich verändert wird. Gutachter berechnen und ermitteln zunächst die zukünftige Lärmbelastung in einem Schallgutachten. Danach schlagen sie notwendige und sinnvolle Schutzmaßnahmen vor. Diese Gutachten liegen für die S 11 und die „Erftbahn“ noch nicht vor. Das Schallgutachten wird Teil der Genehmigungsunterlagen und kann von jedem Bürger eingesehen werden. Final entscheidet auch hier die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), über die tatsächliche Umsetzung.
Ihre Frage bezüglich des zweiten Gleises, habe ich an die Planer*innen weitergeleitet und hoffe Ihnen hier bald eine Antwort zukommen lassen zu können.
Freundliche Grüße
Lukas Worgull (Moderation)